3.5 Konstruktive Merkmale des Werkstückes                                   Seite 5 -      Index

 

 

- Die Schweißstelle muß plan sein und zwar über eine Fläche, die mindestens 1 mm größer im Durchmesser ist als der Bolzenflansch.

 

- Schweißungen auf Rohren bzw. Rundmaterial

 

Rohrdurchmesser: Bolzendurchmesser

 

 

20 mm <= 3 mm

30 mm <= 4 mm

50 mm <= 5 mm

 

 

in anderen Fällen, bei kleinerem Rohrdurchmesser oder größerem Bolzendurchmesser ist eine plane Stelle zu schaffen.

- Schweißungen an nochstehenden Kanten:

Hierbei ist zu bedachten, daß zwischen Spannelement und Kante mindestens ein Luftspalt von > 1 mm besteht, damit der Lichtbogen nicht an dieser hoch-klettern kann bzw. er dazwischen brennen kann.

- Schweißungen in Vertiefungen:

Die Vertiefung Muß einen planen Boden und einen um > 2 mm größeren Durchmesser als der Schweißbolzen aufweisen. Auch der Abstand zum Spannelement soll bei tieferen Senkungen dieses Maß nicht unterschreiten.

- Bei Schweißungen an Kanten ist die Blaswirkung zu berücksichtigen, besonders bei Aluminium (ausführlich beschrieben unter Massekontakte).

- Bolzen können nur in absolut rechtwinkliger Lage zum Werkstück aufgeschweißt werden.

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